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Studium steuerlich absetzen

Studium steuerlich absetzen

Ein Studium, insbesondere ein Fernstudium, belastet bekanntlich den Geldbeutel. Ein Fernstudium schlägt mit bis zu 30.000 Euro Gesamtgebühren im Bachelor und bis zu 25.000 im Master zu Buche. Glücklicherweise lassen sich Studiengebühren z.T. oder ganz steuerlich absetzen, doch viele wissen nicht, welche Kosten „drumherum“ angesetzt werden können.

Aus- und Weiterbildungskosten lassen sich also steuerlich geltend machen, sofern man bereits Steuern gezahlt hat. Die Grenze der Steuerbefreiung liegt aktuell (2017) bei 8.820 Euro, bei der keine Kosten sofort geltend gemacht werden können. In diesem Falle hilft der sog. „Verlustvortrag“. Wer also keine Steuern zahlt bzw. in dieser Grenze verdient, kann sämtliche Studienkosten in der jährlichen Steuererklärung als sog. „Werbungskosten“ geltend machen. Man erstellt somit quasi einen Vortrag über die Verluste, denn bei geringem Gehalt und bei Nichtzahlung von Steuern handelt es sich quasi immer um Verluste gegenüber dem Finanzamt. Die Verlustvorträge können jährlich bis zum Ende des Studiums notiert werden. Bei Eintritt ins Berufsleben und spätestens sobald Steuern auf das Gehalt gezahlt werden (müssen), werden diese Vorträge aus den vergangenen Jahren abgerechnet. Das Einkommen, das versteuert werden muss, reduziert sich also um diese Verlustvorträge, so dass dies letztlich eine Steuererstattung vom Finanzamt bedeutet.

Sonderausgaben
Sonderausgaben sind Ausgaben, die nur von Personen genutzt werden können, die Steuern zahlen. Bis max. 6.000 Euro pro Jahr sind dabei absetzbar. Ein Verlustvortrag ist hierbei nicht möglich. Werbeausgaben bilden das Gegenteil dazu, denn von ihnen spricht man, wenn Verlustvorträge möglich sind, aufgrund niedrigen Einkommens oder/und wenn keine Steuern gezahlt werden.

Absetzbare Studienkosten, die keine Belege erfordern
Es gibt viele Pauschalbeträge, die steuerlich geltend gemacht werden können, ohne Belege einreichen zu müssen. Zu diesen zählen:

  • Telefon- und Internetkosten: 20 Euro monatlich
  • Fahrten, z.B. zum Campus, Prüfungen etc.: 30 Cent pro Kilometer
  • Arbeitsmittel, z.B. Hefte, Stifte, Ordner: 110 Euro jährlich
  • Umzug, d.h. zum jeweiligen Campusstandort: 730 Euro
  • Konto: 16 Euro jährlich
  • Bewerbungsunterlagen: Mappe 8,50 Euro, Online: 2,50 Euro
  • Verpflegung, z.B. bei Campusaufenthalten, Praktika etc.: 24 Euro

Absetzbare Werbekosten, die vollständig steuerlich geltend gemacht werden können:

  • Studiengebühren
  • Kosten für ein Auslandssemester oder Praktikum
  • Sprachtests
  • Arbeitsgeräte
  • Bücher und Arbeitsmaterial
  • Miete für ein Arbeitszimmer (anteilig)
  • Versicherungsbeiträge, sofern selbst bezahlt
  • Zinsen eines Studienkredits
  • Fahrtkosten zur Uni/Hochschule

Wichtig zu wissen: wer es versäumt hat, seine Ausgaben steuerlich geltend zu machen, hat nach dem Studienabschluss noch sieben Jahre Zeit, dies nachzuholen.
Steuererklärungen können über die Software „Elstar“ erstellt werden. Klassisch gibt es die Vordrucke auch in der Print-Version oder mittlerweile auch rein online.


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